EZB-Einlagensatz2,25 %● unverändert
EZB-Hauptrefinanzierung2,40 %● unverändert
EZB-Spitzenrefinanzierung2,65 %● unverändert
Euribor 3 Monate ø2,10 %▼ −0,02 Pp.
Existenzgründungen 2025 (DE)277.000● unverändert
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Existenzgründungen 2025 (DE)277.000● unverändert

Quellen: Europäische Zentralbank, IfM Bonn (Existenzgründungsstatistik, jährlich) · Stand: 06.09.2026, 01:58 Uhr

Ratgeber · Geschäftskonto für Gründer · Stand August 2026

Geschäftskonto für Gründer 2026: Stammkapital einzahlen

Wie viel Kapital vor der Handelsregistereintragung wirklich fließen muss — und warum das Stammkapital nicht „einfriert“.

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Auf einen Blick

Mindest-Stammkapital GmbH
25.000 €
Mindesteinzahlung vor Eintragung
12.500 € (50 %)
Mindest-Stammkapital UG
ab 1 €
Rechtsgrundlage
§ 7, § 8, § 30 GmbHG
Bestätigungsdauer (Fintechs)
oft binnen 24 Stunden

Angaben gemäß GmbH-Gesetz (GmbHG). Keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand 5. August 2026.

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Finden Sie einen Anbieter, der sich als Gründungskonto eignet.

Redaktion: firmenkonto-24.deAktualisiert: 6. September 2026Lesezeit: 8 Min.Anzeige / Affiliate-Links

Wer eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gründet, benötigt bereits vor der Eintragung ins Handelsregister ein spezielles Gründungskonto — ohne diesen Schritt kann der Notar die Anmeldung nicht beurkunden.

Wie viel Stammkapital muss vor der Handelsregistereintragung tatsächlich eingezahlt sein?

Kurzantwort

Nach § 7 Absatz 2 GmbHG müssen zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein: Auf jeden Geschäftsanteil muss mindestens ein Viertel des Nennbetrags eingezahlt sein, und insgesamt muss mindestens die Hälfte des gesetzlichen Mindest-Stammkapitals von 25.000 Euro — also 12.500 Euro — tatsächlich auf dem Gesellschaftskonto eingegangen sein. Der Geschäftsführer versichert dem Handelsregister gegenüber gemäß § 8 Absatz 2 GmbHG, dass diese Einzahlung erfolgt ist und ihm zur freien Verfügung steht. Die restlichen 50 Prozent können später eingefordert werden, sobald die GmbH das Kapital tatsächlich benötigt.

Stimmt es, dass das Stammkapital nach der Gründung „einfriert“?

Kurzantwort

Nein, das ist ein weit verbreitetes Missverständnis — nach der Eintragung ins Handelsregister darf das Stammkapital ganz normal für Geschäftszwecke wie Büromiete, Geschäftsführergehalt, Marketingausgaben oder den Kauf von Ausrüstung verwendet werden. Es liegt zu keinem Zeitpunkt „eingefroren“ auf dem Konto. Eine Grenze setzt lediglich der Grundsatz der Kapitalerhaltung nach § 30 GmbHG: Verboten sind Auszahlungen an Gesellschafter, durch die das Reinvermögen der GmbH unter das Stammkapital fällt — das betrifft sowohl offene Gewinnausschüttungen als auch verdeckte Formen wie unangemessen hohe Geschäftsführergehälter an Gesellschafter oder Gesellschafterdarlehen.

Wie läuft die Kontoeröffnung als Gründungskonto konkret ab?

Das Konto wird zunächst als Gründungskonto für die GmbH oder UG in Gründung (i. G.) eröffnet. Benötigt werden die Ausweisdokumente aller Gesellschafter, der Geschäftsführung sowie weiterer wirtschaftlich berechtigter Personen, außerdem die notariell beglaubigten Gründungsunterlagen beziehungsweise das Musterprotokoll. Nach Einzahlung des Stammkapitals stellt die Bank einen Kontoauszug beziehungsweise eine Bestätigung aus, die dem Notar für die Anmeldung zum Handelsregister vorgelegt wird — bei mehreren Fintech-Anbietern erfolgt diese Bestätigung innerhalb von 24 Stunden. Sobald die Eintragung erfolgt ist, wird das Gründungskonto automatisch in ein reguläres Firmenkonto umgewandelt.

Welche Anbieter eignen sich besonders gut für die GmbH-Gründung?

Kurzantwort

Als besonders geeignet für die digitale GmbH-Gründung gelten unter den Filialbanken die Commerzbank und die Deutsche Bank, unter den Fintechs Qonto, Finom, Holvi und FYRST — nicht jeder Anbieter eignet sich jedoch als Stammkapital-Einzahlungskonto. Die ING etwa schließt die GmbH in Gründung ausdrücklich aus, sodass für die eigentliche Gründungsphase auf einen anderen Anbieter zurückgegriffen werden muss, auch wenn ein Wechsel zur ING nach abgeschlossener Gründung später möglich wäre.

Mit welchen konkreten Notar- und Registerkosten müssen Sie bei der GmbH-Gründung rechnen?

Kurzantwort

Bei einer klassischen Ein-Personen-GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital und Musterprotokoll liegen die reinen Notarkosten in der Praxis meist zwischen 300 und 600 Euro, hinzu kommen weitere 150 bis 200 Euro für die Handelsregistereintragung — insgesamt sollten Sie über den Notartermin hinaus mit Gesamtkosten von etwa 800 bis 2.500 Euro für die gesamte Gründung rechnen. Bei einer UG (haftungsbeschränkt) mit Musterprotokoll und einer einzelnen Gründerin oder einem einzelnen Gründer liegen die reinen Gründungsgebühren meist niedriger, zwischen 240 und 500 Euro, da sich die Notarkosten hier am tatsächlichen — meist deutlich geringeren — Stammkapital orientieren statt an einem Mindestgeschäftswert.

Wann lohnt sich das kostengünstige Musterprotokoll, und wann nicht?

Kurzantwort

Das Musterprotokoll enthält Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste und Geschäftsführerbestellung in einer nicht abänderbaren Standardform und senkt dadurch Kosten und Gründungsdauer deutlich — bei einer Mehrpersonengesellschaft mit externen Kapitalgebern, Sacheinlagen, Vesting-Klauseln oder einer geplanten Holding-Struktur sollte davon jedoch abgesehen werden, da eine spätere notarielle Neufassung des Gesellschaftsvertrags in solchen Fällen deutlich teurer wird als gleich von Anfang an einen individuellen Vertrag aufzusetzen. Ohne Musterprotokoll können die Gesamtkosten einer GmbH-Gründung durch zusätzliche Anwalts- und Steuerberatungshonorare auf bis zu 10.000 Euro ansteigen.

Wie lange dauert es typischerweise von der notariellen Beurkundung bis zur Handelsregistereintragung?

Im Idealfall vergehen zwischen der notariellen Beurkundung und der endgültigen Eintragung ins Handelsregister zwei bis sechs Wochen — eine reine Bargründung ohne Sacheinlagen verläuft dabei in der Regel schneller als eine Gründung mit eingebrachten Sachwerten. Ein praktischer Tipp erfahrener Gründungsberaterinnen und -berater: Eröffnen Sie das Gründungskonto bereits vor dem eigentlichen Notartermin, damit die Stammkapitaleinzahlung und die anschließende Bankbestätigung den Gesamtprozess nicht unnötig verzögern.

Werden GmbH und UG automatisch Mitglied der örtlichen Industrie- und Handelskammer?

Ja, sowohl die GmbH als auch die UG sind automatisch Pflichtmitglied der zuständigen IHK. Im ersten Geschäftsjahr sind Existenzgründerinnen und -gründer davon in der Regel beitragsfrei, sofern der Gewinn unter 25.000 Euro liegt — was bei den meisten Neugründungen zutrifft. Auch in den folgenden Jahren gibt es häufig noch Erleichterungen, bevor ab dem fünften Jahr der volle Grundbeitrag zuzüglich einer Umlage auf den Gewerbeertrag fällig wird.

Wie hoch ist das Mindest-Stammkapital bei einer UG im Vergleich zur GmbH?

Während eine klassische GmbH mindestens 25.000 Euro Stammkapital benötigt, lässt sich eine UG (haftungsbeschränkt) bereits mit einem symbolischen Stammkapital ab 1 Euro gründen — in der Praxis empfiehlt sich dennoch ein höherer Betrag, um von Anfang an über ausreichende Liquidität für die ersten Geschäftsausgaben zu verfügen. Bei einer UG entfällt zudem die 50-Prozent-Teileinzahlungsregel der GmbH: Das gesamte gewählte Stammkapital muss vor der Anmeldung vollständig eingezahlt werden.

Was für die Gründung mit Firmenkonto spricht

  • Stammkapital nach Eintragung frei für Geschäftszwecke nutzbar, kein Einfrieren
  • Mehrere Fintech-Anbieter bestätigen die Einzahlung binnen 24 Stunden
  • Automatische Umwandlung vom Gründungskonto ins reguläre Firmenkonto
  • UG-Gründung bereits mit sehr geringem Startkapital möglich

Was Sie bedenken sollten

  • Nicht jeder Anbieter eignet sich als Gründungskonto (z. B. ING ausgeschlossen)
  • Kapitalerhaltungsgrundsatz begrenzt spätere Auszahlungen an Gesellschafter
  • Notarielle Beglaubigung und Handelsregistereintragung verursachen Zusatzkosten
  • Bei der UG muss das gesamte Stammkapital sofort vollständig eingezahlt werden

Fazit: So gelingt die Kontoeröffnung für Ihre Gründung

Prüfen Sie vor der Wahl des Gründungskontos gezielt, ob der jeweilige Anbieter tatsächlich als Stammkapital-Einzahlungskonto für Ihre Rechtsform geeignet ist — nicht jedes attraktive Firmenkonto lässt sich auch für die Gründungsphase selbst nutzen. Wer schnell gründen möchte, profitiert von Fintech-Anbietern mit einer 24-Stunden-Bestätigung; wer zusätzlich persönliche Beratung während der Gründung schätzt, ist bei einer Filialbank oft besser aufgehoben.

Häufige Fragen

Wie viel Stammkapital muss ich vor der GmbH-Eintragung einzahlen?

Mindestens die Hälfte des gewählten Stammkapitals (bei 25.000 Euro also 12.500 Euro), zusätzlich mindestens ein Viertel des Nennbetrags je Geschäftsanteil.

Kann ich das Stammkapital nach der Gründung sofort ausgeben?

Ja, es ist nach der Eintragung frei für normale Geschäftsausgaben verwendbar — lediglich der Kapitalerhaltungsgrundsatz begrenzt spätere Auszahlungen an Gesellschafter.

Eignet sich jeder Firmenkonto-Anbieter für die GmbH-Gründung?

Nein, manche Anbieter wie die ING schließen die GmbH in Gründung ausdrücklich aus — hier ist vorab ein Blick auf die Anbieterbedingungen wichtig.

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